Kastelplast GmbH

1. Allgemeines

Alle Aufträge werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichungen hiervon, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur für den Verkäufer unverbindlich und werden hiermit abgelehnt.

Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese Bedingungen auch dann Vertragsinhalt, wenn sie im Einzelvertrag nicht ausdrücklich zugrunde gelegt werden.

Alle Angebote sind freibleibend. Erfolgt keine Auftragsbestätigung, so kommt der Vertrag durch Zusendung der Ware gemäß diesen Bedingungen zustan­de.
Mündliche Abreden oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat auf die übrigen keinen Einfluss.

2. Preise

Maßgebend für die Berechnung ist der am Tage der Lieferung gültige Preis jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wir sind stets bemüht, unsere Preislisten auf aktuellem Stand zu halten; diese sind jedoch nur verbindlich in Verbindung mit unserer Auftragsbestätigung, welche auf Wunsch ausgestellt wird.

3. Lieferung

Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch den Verkäufer. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk bzw. Auslieferungslager, auf Gefahr des Käufers.

4. Lieferzeit

In Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Lieferzeiten sind nach bestem Wissen angegeben, sie sind jedoch als ungefähr und unverbindlich zu betrachten. Sind schriftlich feste Liefertermine vereinbart und liefert der Verkäufer nicht fristgerecht, so ist der Käufer zur Nachfristsetzung von 4 Wochen verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, jeder Schadensersatzanspruch bleibt auch im Falle des Verzugs ausge­schlossen.

5. Liefermenge

Die Liefermengen von Waren und Sonderanfertigungen können durch produktionstechnische Gegebenheiten bis zu 10 % von der bestellten Menge abweichen. Teillieferungen sind zulässig. Farbschwankungen blei­ben vorbehalten, ebenso Abweichungen in der Bestellmenge und im Bestellmaß bis zu ± 10 %; solche Abweichungen sind handelsüblich.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Barzahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto auf den Warenpreis gewährt, wenn alle früheren Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind. Die Hereinnahme von eigenen oder fremden Akzepten behält sich der Verkäufer auf jeden Fall vor. Wechsel und Schecks können nur zahlungshalber angenommen werden, wobei alle Nebenkosten zu Lasten der Aussteller gehen. Für Zahlungen mit Wechseln wird kein Skonto gewährt. Nach Fälligkeit der Forderung hat der Käufer Zinsen in Höhe von 3 % über dem Landeszentralbank-Diskontsatz zu zahlen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft. Die Aufhebung einer Kreditgewährung – auch einer solchen innerhalb der Zahlungsfristen entsprechend dieser Zahlungsbedingungen – bleibt dem Verkäufer jederzeit vorbehalten. Dieser ist auch berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine nach seinem Urteil ausreichende Sicherstellung zu ver­langen. Erfolgt eine solche nicht, wird die Forderung sofort fällig.

Hat der Käufer Vorleistungen in Form von Barzahlungen etc. geleistet, so findet eine Verzinsung nicht statt.

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller Forderungen, die uns aus unse­rer Geschäftsverbindung mit dem Kunden ihm gegenüber zustehen. Der Käufer darf noch uns gehörige Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übe­reignen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns; uns steht das Eigentum oder Miteigentum (§ 947 BGB) an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung (§ 948 BGB). Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 % so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

8. Mängelhaftung und Schadenersatz

Eine Gewährleistung der Brauchbarkeit der Ware zu dem beabsichtigten Zweck kann nicht übernommen werden. Die anwendungstechnischen Beratungen, Gebrauchsanweisungen und dgl. sind unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Dies gilt besonders für Produkte die den Käufer als vorläufige oder Versuchsprodukte bekanntgemacht worden sind. Mängelrügen können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich und nur vor der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware geltend gemacht werden. Mit der Reklamation sind ausreichende Proben der beanstandeten Ware franko zu übersenden. Die Erhebung der Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Weist der Käufer einen Sachmangel nach, so leistet der Verkäufer Ersatz in mangelfreier Ware. Ist eine Ersatzlieferung durch den Verkäufer nicht möglich, so kann der Käufer Wandlung verlangen. Sonderanfertigungen, z.B. Waren mit eigenem Firmeneindruck, unterliegen nach 14 Tagen nach Auslieferung automatisch einer konkludenten Genehmigung, wenn der Kunde bis dahin keinen schriftlichen Widerspruch eingelegt hat.

Eine Warenrücksendung darf erst dann erfolgen, wenn eine ausreichende Warenprobe eingegangen ist und sich der Verkäufer mit der Rücksendung schrift­lich einverstanden erklärt hat, da der Verkäufer ansonsten berechtigt ist die Annahme zu verweigern, ungeachtet der dem Käufer dadurch entstehende Kosten.

Jeder Schadenersatzanspruch entfällt; dies gilt besonders für mittelbare und / oder Drittschäden sowie Lieferverzug. Schadenersatzansprüche aus ande­ren Rechtsgründen – Vorsatz ausgenommen – können ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Soweit dennoch ein Anspruch gegen den Verkäufer infra­ge kommt, so gilt als Höchstbetrag des Anspruches der auf die verbrauchte Menge Ware entfallende Kaufpreis. Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen die im Zusammenhang mit der gelieferten Ware entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung oder Haftung. Bei Polyäthylen-PVC- oder ähnlichen Folien, Schlauchfolien und / oder Beuteln behält sich der Verkäufer Stärken- und / oder Breitentoleranzen von ± 5 % vor. Die gelieferte Ware kann mengenmäßig bis zu 10 % von der bestellten Ware abweichen, womit sich der Käufer einverstanden erklärt. Muster und Proben gelten als unverbindliche Arbeitsmuster. Angegebene Werte und Analysendaten sind ungefähr und bieten somit einen Anhaltspunkt für den durchschnittlichen Ausfall der Ware. Abweichungen von der Qualität sind im Rahmen von ± 10 % gegenüber der Vorlieferungen der Muster und / oder handelsüblichen Ausführungen erlaubt. Hinsichtlich der Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit unserer Folien, Beutel usw. gegenüber der damit zu ver­packenden Ware kann der Verkäufer keine Gewährleistung übernehmen.

Die Einlagerung von Kundeneigendrucken erfolgt mit sämtlichem Haftungsausschluss. Es wird für diese Waren somit keine Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder Vernichtung gewährleistet.

9. Störungen

Betriebs- und / oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Einflüsse auf Herstellung und Versand – auch bei den Zulieferanten – befreien den Verkäufer für die Dauer der Störungen von der Lieferfrist. In diesen Fällen kann der Verkäufer ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurück­treten.

10. Datenspeicherung

Gemäß des Datenschutz (DSGVO) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir behalten uns vor, im Rahmen der Bestellabwicklung Daten an verbundene Unternehmen weiterzugeben sowie zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung ggf. an die SCHUFA oder ähnliche Wirtschaftsinformationsdienste. Eine Weiterleitung der persönlichen Daten zum Zwecke der Adressvermarktung erfolgt nicht.

11. Handhabung und Anerkenntnis von AGB

Bei einer geschäftlichen Verbindung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gegenseite nur anerkannt, wenn diese nicht gegen geltendes Recht, gebräuchliche Sitten und unsere AGB verstoßen. Auch ist eine Anerkenntnis nur für die Dauer der geschäftlichen Beziehung und endet gleichzeitig mit dessen Vertrag bzw. der letzten praktischen Lieferung. Sofern AGB erneuert werden, erkennen wir diese ausdrücklich nicht an, seitdem Sie haben eine indiviuelle Bestätigung unserer Geschäftsleitung. Sollten neue AGB Änderungen für uns beinhalten, welche sich auf laufende Verträge auswirken, steht es uns zu diese fristlos zu kündigen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist aus allen Ansprüchen, die aus dem Vertragsverhältnis hervorgehen, Mainz.

 

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